Die Datenschutz-Grundverordnung (Die DSGVO) trat am 25. Mai 2018 in Kraft, und Omnisend garantiert, dass wir alle genehmigten und implementierten Änderungen vollständig einhalten.
Betrachtet man Die DSGVO für den E-Commerce, insbesondere, gibt es im Moment viele Fragen und Bedenken, die Händler haben. Wenn Sie Omnisend nutzen, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Neue, umfassende Gesetze können sehr beängstigend wirken, aber Omnisend stellt sicher, dass die Art und Weise, wie Sie personenbezogene Daten erfassen und speichern, DSGVO-konform ist.
Grundlagen der DSGVO für den E-Commerce
1. Die Einwilligung einholen: Der Nutzer muss zustimmen, in Ihre Marketingkampagnen aufgenommen zu werden.
Wenn der Nutzer der Nachricht und dem Kommunikationskanal, den Sie anbieten, zugestimmt hat, können Sie wie gewohnt fortfahren. Aber wenn keine Einwilligung vorlag, dann können Sie ihnen keine Marketingmaterialien senden oder sie bewerben. Wenn Sie keine explizite, eindeutige Einwilligung vom Besucher haben, diese Art von Marketingnachrichten zu erhalten, dann können Sie ihnen keine Nachrichten senden – andernfalls drohen hohe Geldstrafen.
Hinweis: E-Mails, die über Drittanbieter-Apps oder auf dem Checkout Ihres Webshops gesammelt werden, werden keinen Einwilligungsnachweis in Omnisend haben, weil Gemäß europäischem DSGVO-Recht darf die Einwilligung nur über ein Erstanbieter-Webformular erhoben werden. Grundsätzlich können wir nicht bestätigen, dass Kunden ihre Einwilligung gegeben haben, wenn sie nicht von uns erfasst wurden.
2. Angemessenen Schutz bieten: Sie müssen die persönlichen Daten des Nutzers angemessen schützen.
Wenn ein Nutzer der Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zustimmt (z. B. durch personalisierte Marketing- oder Werbebotschaften), sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Daten angemessen geschützt sind. Wenn es darum geht, was genau „personenbezogene Daten“ sind, ist die Definition gemäß Die DSGVO ziemlich weit gefasst: alle Daten, die allein oder in Kombination verwendet werden können, um eine Person zu verknüpfen oder auf sie zu verweisen.
Dazu gehören die Daten des Besuchers:
Name
physische Adresse
demografische Daten (Alter, Standort usw.)
E-Mail-Adresse
IP-Adresse
Gemäß Die DSGVO sollen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, der für die Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit personenbezogener Daten verantwortlich ist.
Es besagt lediglich, dass Datenschutzbeauftragte für Unternehmen erforderlich sind, die große Mengen personenbezogener Daten verarbeiten, sodass kleinere E-Commerce-Shops auf der sicheren Seite sein sollten.
Es ist jedoch immer noch sehr wichtig, dass Sie jemanden in Ihrer Organisation haben, der für den Datenschutz verantwortlich ist.
3. Löschen, korrigieren oder einschränken, wenn darum gebeten wird: Wenn der Nutzer Sie auffordert, die von Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, zu korrigieren oder einzuschränken, müssen Sie dies schnellstmöglich tun.
Der letzte der 3 wesentlichen Bereiche der DSGVO für den E-Commerce betrifft Benutzeranfragen, ihre persönlichen Daten löschen, korrigieren oder einschränken zu lassen.
Die DSGVO ermöglicht im Kern europäischen Bürgern und Einwohnern, eine umfassendere Kontrolle darüber zu haben, wie ihre persönlichen Daten verwendet werden.
Aus diesem Grund müssen Sie, wenn ein EU-Abonnent oder Käufer, dessen personenbezogene Daten Sie besitzen, Sie bittet, diese zu löschen oder in irgendeiner Weise zu ändern, dies innerhalb einer angemessenen Frist tun.
Wenn ein Nutzer Sie bittet, seine persönlichen Daten zu ändern oder zu löschen, ist es am besten, dies so schnell wie möglich zu tun.
Damit müssen Sie sich für diesen Teil der DSGVO keine Sorgen machen.
Wie Omnisend Ihnen hilft, auf Die DSGVO vorbereitet zu sein
Omnisend stellt sicher, dass alle E-Commerce-Händler, die unsere Marketing-Automatisierungsplattform nutzen, vollständig abgedeckt sind. Wir haben dies auf 5 wichtige Arten getan:
Einfach zu exportierende Kundenprofile
DSGVO-konforme Einwilligung und erneute Einwilligung
Recht auf Vergessenwerden - vollständige Entfernung von Benutzerdaten, sodass der Kunde oder Abonnent IN KEINER WEISE identifiziert wird. Diese Option ist verfügbar, wenn Ihr Kunde darauf besteht oder wenn Sie die Entfernung Ihres Kontos und Ihrer Daten beantragen.
DSGVO-konforme Datenschutz- und Cookie-Richtlinien
Angesichts hoher Bußgelder und anderer schwerwiegender Konsequenzen ist es sehr wichtig, dass E-Commerce-Händler verstehen, was diese Regeln für ihr Geschäft bedeuten und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Häufig gestellte Fragen
Was soll ich tun, wenn meine Kontakte keinen Einwilligungsdatensatz haben?
Europäische Kunden müssen aufgrund der DSGVO und der EU-Vorschriften ihre Einwilligung erteilen, die besagen, dass der Kontakt sich angemeldet haben muss, um E-Mails zu erhalten. Sie können die Kommunikation an diese Kontakte also auf eigenes Risiko senden. US-Vorschriften erfordern keine rechtliche Form der Einwilligung, daher reicht ein einfaches Abonnementfeld beim Checkout aus, um den Kontakt als rechtmäßigen Abonnenten zu behandeln, und eine Einwilligungserklärung ist nicht erforderlich. Diese Kontakte müssen sich jedoch von Ihren Marketingkampagnen abmelden können.
💬 Möchten Sie tiefer in Die DSGVO eintauchen? Lesen Sie unseren Blogartikel zu Die DSGVO für den E-Commerce
Benötigen Sie zusätzliche Unterstützung? Kontaktieren Sie unser preisgekröntes Team über den In-App-Chat oder die E-Mail [email protected]
